"Rathaus-Post" aus Bad Vöslau vom 28.9.2020

Turnhallen für Vereine ab 5. Oktober

Sehr geehrte Vereinsleitung!

Ab Montag, 5. Oktober, ist die Nutzung der Schul-Turnhallen der Volksschule Bad Vöslau, der Volksschule Gainfarn und der Sportmittelschule durch die Vereine wieder möglich (ausgenommen: am 7.10. ist die Turnhalle der VS Vöslau wegen einer Schulveranstaltung gesperrt). Die Stadtgemeinde behält sich vor, ab der Ampelfarbe „Orange“ oder bei anderen schwerwiegenden Gründen die Turnhallennutzung durch Vereine auf Grund der Gefährdungslage wieder einzuschränken.

Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:

  • Die Vereine werden aufgefordert, ein Präventionskonzept für das Training bzw. die Vereinsarbeit auszuarbeiten, in dem auf Hygienemaßnahmen, das Abstandhalten in den Garderoben und vor allem das Führen einer Anwesenheitsliste eingegangen wird. Diesbezügliche Empfehlungen für Vereine finden Sie unter www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/informationen-zum-coronavirus/handlungsempfehlungen-fuer-sportvereine-und-sportstaettenbetreiber/ auf der Homepage von „Sportaustria“.
  • Mit Stand 22.9.2020 ist die Nutzung nur bis zu einer Gruppengröße von maximal 10 Personen (Trainer oder Übungsleiter nicht mitgerechnet) durch die Verordnung der Bundesregierung erlaubt. Eine Aufteilung im Training auf z.B. 2 x 10 Personen in zwei Gruppen, die sich nicht mischen dürfen, ist theoretisch möglich, wenn sich diese Gruppen auch in den Garderoben, den Eingangsbereichen und den Sanitärräumen nicht mischen.
  • Im Gebäude ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (außer bei der unmittelbaren Sportausübung).
  • Im Gebäude ist ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen einzuhalten (außer bei der unmittelbaren Sportausübung bzw. zwischen Personen, die im gleichen Haushalt wohnen).
  • Bei oder unmittelbar nach Betreten des Gebäudes muss sich jeder Anwesende die Hände waschen oder desinfizieren. Ein mehrmaliges Händewaschen wird empfohlen.
  • Der Trainings-Verantwortliche hat sich - noch bevor seine Trainingsgruppe das Gebäude betritt – davon zu überzeugen, dass sich keine anderen Personen im Gebäude aufhalten, damit sich diese Gruppen nicht mischen (getrennte Wartebereiche im Gebäude sind aber möglich). Dann hat er mittels des in der Turnhalle bereitgestellten Reinigungs- bzw. Desinfektionsmittels alle Türschnallen, Lichtschalter, Sanitärarmaturen (Gegenstände, die üblicherweise häufig angefasst werden) zu desinfizieren. Erst dann dürfen die Trainingsteilnehmer das Gebäude betreten.
  • Beim Training verwendete Turngeräte der Schule müssen nach Benutzung gereinigt bzw. desinfiziert werden.

Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Stadtgemeinde stichprobenartig überprüft.

Für Rückfragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Rathaus, Herrn Klingelmayer, Tel. 02252/76161-514 bzw. stadtgemeinde@badvoeslau.at.

Bad Vöslau, 21.9.2020