Örtliche Raumordnung

Die Örtliche Raumordnung der Stadtgemeinde Bad Vöslau wird einerseits durch das Örtliche Raumordnungsprogramm andererseits durch den Bebauungsplan festgelegt.

Örtliches Raumordnungsprogramm
Das Örtliche Raumordnungsprogramm der Stadtgemeinde Bad Vöslau basiert auf den Grundlagenerhebungen aus dem Jahr 2016, welche ca.  alle 10-15 Jahre aktualisiert werden.

Es besteht aus den folgenden Unterlagen:
- Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK)
- Flächenwidmungsplan

Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK)
Das ÖEK bildet ein strategisches Planungsinstrument und enthält mittel- bis langfristige Strategien, Ziele und Maßnahmen zur räumlichen Entwicklung der Gemeinde. Es besteht aus einer Plandarstellung und einem Erläuterungsbericht, in dem auch der Ziel- und Maßnahmenkatalog enthalten ist. Das ÖEK ist im Planmaßstab 1:10.000 verfasst und daher im Gegensatz zum Flächenwidmungsplan nicht parzellenscharf.

Flächenwidmungsplan
Im Flächenwidmungsplan finden Sie eine Unzahl von Informationen, u. a. die Grenzen und die Nummern der Grundstücke. Alle Flächen des Gemeindegebietes sind hier in drei unterschiedliche Widmungsarten gegliedert:
- Bauland,
- Verkehrsflächen und
- Grünland.

Diese Widmungen erkennt man anhand von Buchstaben und Farbgebung. Interessant ist das am Flächenwidmungsplan ausgewiesene Diagramm der Windrichtung und Windhäufigkeiten. Bitte beachten Sie, dass die Grundstücke im Flächenwidmungsplan nicht maßstabgetreu sein müssen. Allein die Strichstärke kann aufgrund des Verkleinerungsmaßstabes in der Natur einige Meter Differenz ergeben. Es ist auch gar nicht Aufgabe dieses Planes, herausmessbare Größen darzustellen. Vielmehr geht es darum, die Existenz von Grundstücken und Häusern mit ihren Widmungen klar zu machen.

entnommen aus http://www.noe-gestalten.at/  

Bebauungsplan
Der Bebauungsplan besteht aus einem Plan- und einem Textteil. Im Plan sind neben der Darstellung der Grundstücke und der Planzeichen eine Legende (wo diese Planzeichen erläutert werden), ein Diagramm der örtlichen Windhäufigkeit, der Maßstab sowie die Himmelsrichtungen zu finden. Im Textteil (Bebauungsvorschriften) sind ergänzende Bebauungsbestimmungen zu finden. Neben Angaben über die Bebauungsweise, die Bebauungshöhe oder Bau- und Straßenfluchtlinien sind hier Regelungen enthalten, wie zum Beispiel in Schutzzonen oder erhaltenswerten Altortgebieten gebaut werden darf.

Für den Laien ist der Bebauungsplan ein Buch mit sieben Siegeln, sind hier doch zahlreiche Punkte geregelt: Bebauungsweise, Bebauungshöhe, höchstzulässige Gebäudehöhe, Bebauungsdichte und Geschoßflächenzahl (in Kreisen, die durch zwei parallele Linien unterteilt sind;
- im oberen Kreissegment eine arabische Zahl für die Bebauungsdichte bzw. für die Geschossflächenzahl;
- im mittleren Kreissegment die Bebauungsweise;
- im unteren Kreissegment eine bzw. zwei römische Zahlen für die Bauklasse bzw. eine arabische Zahl für die höchstzulässige Gebäudehöhe in Metern).

entnommen aus http://www.noe-gestalten.at/