Strassenpolizeiliche Ansuchen 

Lagerungen und Grabarbeiten

Gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 60) ist für Arbeiten auf oder neben der Straße eine Bewilligung der Behörde erforderlich (Bezirkshauptmannschaft Baden für Bundes- und Landesstraßen; Stadtgemeinde Bad Vöslau für Gemeindestraßen):

  • Grabungsarbeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen,
  • Baustelleneinrichtungen, 
  • Lagerung von Baumaterialien.

Die beauftragte Baufirma hat bei der zuständigen Behörde rechtzeitig um Bewilligung nach §90 StVO anzusuchen. Erforderliche Unterlagen:

  • Ansuchen
  • Lageplan
  • Beschreibung der Arbeiten

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