Strassenpolizeiliche Ansuchen
Lagerungen und Grabarbeiten
Gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 60) ist für Arbeiten auf oder neben der Straße eine Bewilligung der Behörde erforderlich (Bezirkshauptmannschaft Baden für Bundes- und Landesstraßen; Stadtgemeinde Bad Vöslau für Gemeindestraßen):
- Grabungsarbeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen,
- Baustelleneinrichtungen,
- Lagerung von Baumaterialien.
Die beauftragte Baufirma hat bei der zuständigen Behörde rechtzeitig um Bewilligung nach §90 StVO anzusuchen. Erforderliche Unterlagen:
- Ansuchen
- Lageplan
- Beschreibung der Arbeiten