Ärztenachtdienst wochentags

Was ist der Ärztedienst?

Der NÖ Ärztedienst besteht aus einem „Callcenter“ (Telefonzentrale) unter derNummer 141 mit „Telephonarzt“ und dem jeweiligen – im Bezirk tätigen – Bereitschaftsarzt. Der Patient erhält sowohl telephonärztliche Auskunft Nachtapotheke einfache Bahandlungsmöglichkeiten, ...) wie auch Information über weitere ärztliche Maßnahmen: Verständigung des Notarztes, des Ärztedienstes, Transport ins nächstgelegene Spital privaterseits oder durch die Rettung. Der Ärztedienst-Bereitschaftsarzt wird nun per Handy benachrichtigt und fährt zur Visite aus. Der NÖ Ärztedienst ist KEIN „Notarzt in Reserve“, da ein entsprechendes Diplom nicht Vorraussetzung für die Ausübung dieses Dienstes ist! Anrufe an die Notrufnummer 144, die den Ärztedienst betreffen, werden in Zukunft auch an diesen verwiesen.

Was beinhaltet die Visite?

  • Diagnose & Therapie
  • Medikamente werden entweder in kleinen Mengen gratis an den Patienten abgegeben. Bei Abgabe einer Originalpackung wird ein Rezept ausgestellt und dieses einbehalten. Der Patient bezahlt in diesem Fall die derzeitige Rezeptgebühr von € 4,80. Die Weiterbehandlung am Folgetag wird wie herkömmlich durch den Hausarzt durchgeführt. In Akutsituationen erfolgt eine Einweisung ins nächstgelegene Krankenhaus oder eine Beiziehung des Notarztes.
  • Krankschreibung, Totenbeschau erfolgt nicht durch den Ärztedienst! Nur die Feststellung des Todes ist zulässig.
  • Die Bezahlung des Visitendienstes wird vollständig von der GKK und dem Land NÖ übernommen, selbstverständlich nur bei entsprechendem Versicherungsschutz!

Wann ist der Ärztedienst verfügbar?

Dieser Dienst wird MO-FR zwischen 19 und 7 Uhr angeboten, mit einer Ausnahme: vor und an einem Feiertag (und wie bisher am Wochenende) versehen wie bisher die Sprengelärzte ihren Dienst.

Weitere Notdienste:

Sonntags- und Feiertagsdienste (Ärzte, Zahnärzte & Tierärzte)
Apotheken-Nachtdienste
Tierheim Baden für Tierschutz & entlaufene Tiere