Bausperren

In der Sitzung am 28.9.2023 hat der Gemeinderat unter TOP 29 die Erlassung einer Bausperre für Teile des Siedlungsgebietes der Stadtgemeinde Bad Vöslau beschlossen.
Die Bausperre umfasst, innerhalb der Abgrenzung gemäß Anlage 1, jene Grundstücke, auf denen Bestandsgebäude 1945 und davor erstmalig baurechtlich bewilligt worden sind.


In der Sitzung am 23.02.2023 hat der Gemeinderat unter Top 7 die Erlassung einer Bausperre für Teile des Siedlungsgebietes der Stadtgemeinde Bad Vöslau, welche an den Ost- und Südhängen des Harzberges gelegen sind, beschlossen.
Die Bausperre umfasst alle in den Widmungskategorien „Bauland Kerngebiet“, „Bauland Wohngebiet“ und „Bauland Agrargebiet“ gelegenen Grundstücke, innerhalb der Abgrenzung gemäß Anlage 1.