Beratung
Der erste Schritt beim Hausbau: Gut informieren!
Um sein Traumhaus verwirklichen zu können ist es wichtig sich bereits vor dem Grundstückskauf umfassend zu informieren. Woher weht der Wind? Wie kann ich mein Haus optimal nach der Sonne ausrichten und damit den Energiehaushalt verbessern?
Egal ob Sie Sie einen Bauplatz bereits besitzen, in Aussicht haben, oder erst auswählen sollten sie unbedingt einen Bick auf den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan werfen! Dieser Plan liegt am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Er enthält die festgelegten Widmungs- und Nutzungsarten sämtlicher Grundstücke innerhalb des Gemeindegebietes und gibt Auskunft über die Bebauungsmöglichkeiten auf den Grundstücken im Bauland.
Bauamt Bad Vöslau
Termine nur bei Voranmeldung
Tel: 02252 / 76161 DW 529
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Stadtgemeinde Bad Vöslau
Die Mitarbeiter des Bauamts der Stadtgemeinde stehen Ihnen während der Parteienverkehrszeiten:
- Montag 08:00 - 12:00 Uhr
- Mittwoch 14:00 - 19:00 Uhr
- Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
für Fragen und Auskünfte zur Verfügung.
Um Informationen über baurelevante Punkte für Ihr Grundstück zu erhalten, benötigen Sie die Grundstücksnummer und die Einlagezahl (beides am Grundbuchsauszug ersichtlich). Auskünfte über den Flächenwidmungsplan, den Bebauungsplan, die Bebauungsvorschriften, die erforderliche Einreichunterlagen erhalten Sie im Bauamt.
Energieberatung NÖ
Sie wollen neu bauen, umbauen oder sanieren? Wir beraten Sie gerne! Individuell, firmenunabhängig, kostenlos. Sie erhalten eine ausführliche, sofortige Fachberatung am Telefon (02742 / 22144). Sollte darüber hinaus noch weiterer Beratungsbedarf bestehen, vermitteln wir persönliche Energieberatungen in Ihrer Nähe. Bei Althausmodernisierung ist im Anlassfall auch eine Beratung bei Ihnen vor Ort möglich.
www.energieberatung-noe.at
„die umweltberatung"
"die umweltberatung" ist eine firmenunabhängige Bildungs- und Beratungsorganisation. ExpertInnen geben kundInnenorientierte Antworten zum ökologischen Lebensstil und führen zukunftsweisende Projekte durch. Unsere KundInnen sind KonsumentInnen, MultiplikatorInnen, Gemeinden und Firmen. (Telefon 02742 / 71829).
www.umweltberatung.at
NÖ Gestalten
Wir beraten Sie in allen Fragen des Bauens: vom Neubau über die Sanierung bis zum Umbau. Unsere BeraterInnen sind firmenunabhängige Fachleute mit langjähriger Erfahrung, die Sie objektiv informieren. Es entstehen aus dem Beratungsgespräch keinerlei Verpflichtungen für Sie. Geringer Kostenbeitrag. Unsere Bauberatung kann nur vom Eigentümer des Hauses bzw. Grundstückes in Anspruch genommen werden.
Persönliche Bauberatung
für Gewerbebetriebe
Gewerbebehörde Bezirkshauptmannschaft Baden
Sprechtag für Betriebsanlagenverfahren
Die Bezirkshauptmannschaft Baden bietet 2 x monatlich das Service einer kostenlosen Beratung für die Errichtung und Änderung gewerblicher Betriebsanlagen. Gemeinsam mit bau- und maschinenbau-technischen Amtssachverständigen des Gebietsbauamtes Wiener Neustadt sowie einem Vertreter des Arbeitsinspektorates werden insbesondere
- Projektsunterlagen
- technische Fragen,
- Verfahrensfragen
- Arbeitnehmerschutz
besprochen. Die Mitnahme von Planuntertagen ist zu empfehlen, um eine möglichst effiziente Beratung durchführen zu können. Zur Vermeidung von Wartezeiten, ist die telefonische Terminvereinbarung unbedingt erforderlich. Zusätzlich stehen an einem Sprechtag im Monat auch Amtssachverständige für Wasserbau, Lärmtechnik, Verkehrstechnik und Naturschutz zur Verfügung. Diese Termine können telefonisch unter 02252/9025-22202 erfragt werden.
Termin Vereinbarung unter Telefon 02252/9025-22202 oder beim zuständigen Bearbeiter per Email: wirtschaft-umwelt.bhbn@noel.gv.at
Technische Beratungen in Anlagenverfahren werden an Dienstagen von 8:00 - 12:00 Uhr auch direkt beim NÖ Gebietsbauamt II, 2700 Wiener Neustadt, Grazer Straße 52, Tel.: 02622 / 27856, angeboten.
http://www.noel.gv.at/Bezirke/BH-Baden.wai.html
Wirtschaftskammer
Jede Betriebsanlage braucht für ihren Betrieb grundsätzlich eine Genehmigung. Diese Betriebsanlagengenehmigung schafft Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Nachbarn und erlaubt das rechtlich abgesicherte Arbeiten im eigenen Betrieb.
Damit diese Situation auch bestehen bleibt sind seit der letzten Genehmigung durchgeführte Änderungen an der Betriebsanlage der Behörde zu melden und gegebenenfalls auch um eine Änderungsgenehmigung anzusuchen. Spätestens alle 5 bzw. 6 Jahre hat der Betriebsinhaber den Betrieb auf die Einhaltung der gesetzlichen und durch Bescheid vorgegebenen Bestimmungen zu überprüfen.
Zur Unterstützung bei allen im Zusammenhang mit der Betriebsanlagengenehmigung auftretenden Herausforderungen und eventuellen Unsicherheiten bietet die Wirtschaftskammer Niederösterreich Sprechtage in allen Landesvierteln an. Nähere Informationen und Anmeldung bei der Betriebsstelle Wr. Neustadt (Industrieviertel) Telefon 02622 / 22108 oder unter:
www.wko.at/noe/betriebsanlagengenehmigung