Änderungsverfahren
Änderung des Bebauungsplanes – Verfahren 02/2024
Die Stadtgemeinde Bad Vöslau beabsichtigt den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan im Hinblick auf die Bebauungshöhe in Hanglagen sowie fallweise Baufluchtlinien abzuändern. In die Änderungsunterlagen kann jedermann, während der 6-wöchigen Auflagefrist (15. Juli bis 26. August 2024), im Bauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau Einsicht nehmen und auch eine Stellungnahme zu den Änderungspunkten abgeben.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
- Erläuterungsbericht Bebauungsplan
- Bebauungsplan - Verordnungsentwurf
- Bebauungsplan – Planentwürfe
- Kundmachung „Änderung des Bebauungsplanes“