Änderungsverfahren
Änderung des Bebauungsplanes – Verfahren 03/2024
Die Stadtgemeinde Bad Vöslau beabsichtigt den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan im Hinblick auf eine landwirtschaftliche Hofstelle, die bauliche Ausnutzbarkeit von Gebäuden im Grünland sowie Überflutungsflächen innerhalb der roten Gefahrenzone des Wildbaches abzuändern. In die Änderungsunterlagen kann jedermann, während der 6-wöchigen Auflagefrist (11. November bis 23. Dezember 2024), im Bauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau Einsicht nehmen und auch eine Stellungnahme zu den Änderungspunkten abgeben.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.