"Rathaus-Post" aus Bad Vöslau vom 4.5.2020

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Bad Vöslau, Gainfarn und Großau!

Mit dem ersten Mai haben, sich einige Veränderungen ergeben. Ich darf die wichtigsten Regeln nochmals zusammenfassen. Diese entstammen der 197. Verordnung – COVID-19-Lockerungsverordnung. Das klingt doch schon wieder etwas positiver.

  • Öffentliche Orte: mind. 1 Meter Abstand (außer gemeinsamer Haushalt)
  • Öffentliche Orte in geschlossenen Räumen: mind. 1 Meter Abstand (außer gemeinsamer Haushalt) UND Mund-/Nasenschutz
  • Fahrgemeinschaften, wenn nicht gemeinsamer Haushalt, dann Mund-/Nasenschutz UND max. 2 Personen in einer Sitzreihe
  • Massenbeförderungsmittel: Mund-/Nasenschutz und nach Möglichkeit 1 Meter Abstand halten.
  • Bei Nichteinhaltung sind Organstrafverfügung möglich: 25 Euro bei Nichttragen des Mund-/Nasenschutz; 50 Euro bei der Nichteinhaltung „des mind. 1 Meter Abstandes“ 

Öffnungszeiten Altstoffsammelzentrum 4.Mai – 9.Mai
Wie schon einmal angekündigt, habe ich mit unseren Mitarbeitern des Altstoffsammelzentrums erweiterte Öffnungszeiten vereinbart. Sie können diese Woche am Nachmittag auch das ASZ anfahren. Alle Regeln, die uns selbst vorgeschrieben werden - z. B. nur 5 Fahrzeuge am Gelände - bleiben aufrecht und müssen umgesetzt werden.

Zusätzlich gibt es daher auf Grund des großen Andrangs in der KW 19 erweiterte Öffnungszeiten:

  • Mo., 4.5. | 16:00 – 18:00 (zusätzlich)
  • Di., 5.5. | 16:00 – 18:00 (zusätzlich)
  • Mi., 6.5. | 16:00 – 18:00 (zusätzlich)
  • Do., 7.5. | 13:00 – 18:00 (wie bisher)
  • Fr., 8.5. | 16:00 – 18:00 (zusätzlich)
  • Sa., 9.5. | 08:00 – 12:00 (wie bisher)

Ich hoffe, dass sich die Lage dadurch etwas entspannt.

Alles Gute und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bgm. Christoph Prinz