Sackerl fürs Gackerl - Hundekotstationen

Probleme mit Hundekot

Das Zusammenleben von Hund und Mensch bringt mit unter Konfliktpotenzial mit sich, vor allem, wenn es sich um die Verunreinigung von Gehsteigen, Parkanlagen sowie Feldern und Wiesen durch Hundekot handelt. Oft sind Anrainer von liebevoll gestalteten Grünflächen vor Ihren Liegenschaften die Leidtragenden dieser Verschmutzungen.

Gemäß § 8 „Führen von Hunden", NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001 i. d. geltenden Fassung muss jeder, der einen Hund führt, die Exkremente des Hundes unverzüglich beseitigen und entsorgen.

Besonders auch auf landwirtschaftlichen Grünflächen ist aus Hygienegründen Hundekot strikt zu vermeiden, da diese als Grundlage für die Herstellung von Lebensmitteln dienen. Desweiteren ist Hundekot für Nutzvieh und Pferde gefährlich. Denn wenn diese verunreinigtes Futter fressen, können Parasiten übertragen werden, die dann die Organe der Tiere angreifen.

Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf die Bestimmung des § 6 Abs. 1 NÖ Feldschutzgesetz: „Wer unbefugt fremdes Feldgut gebraucht, verunreinigt, beschädigt oder vernichtet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu EURO 730,- zu bestrafen."
Zum Feldgut gehören landwirtschaftlich genutzte Grundstücke wie Äcker, Wiesen, Weiden etc.

Daher die Bitte an die Hundehalter:

- Hinterlassen Sie öffentliche oder private Flächen so sauber wie Sie diese vorzufinden wünschen!
- Sammeln und Entsorgen Sie den Hundekot!Um Verschmutzungen entgegen zu wirken, hat die Stadtgemeinde Bad Vöslau in den letzten Jahren Automaten mit Hundekot-Beutel aufgestellt. Die Beutel sind zur freien Entnahme. Die Automaten befinden sich an folgenden Standorten (siehe Plan):

Bad Vöslau

  • 2 x im Schlosspark
  • Kurpark beim Kursalon
  • Wasserleitungsweg Richtung Sooß
  • Falkstraße in Nähe des Friedhofes
  • Ecke Hügelgasse/Wutzelgasse
  • Bröthalerweg/Flugfeldstraße
  • bei Vöslauer Kirche (bei den Stiegen zum Maital)
  • Tattendorfer Straße (beim Bahnübergang)
  • Fasangasse/Paitzriegelstraße
  • Roseggerstraße/Guttmannstraße
  • Falkstraße/Raulestraße
  • 3x bei der Hundeauslaufzone Nähe ASK-Platz
  • Geymüllerhalle – Parkplatz
  • Hundeabrichteplatz (nicht im Plan ersichtlich)
  • Badnerstraße/Schlumbergerstraße
  • Am Viertelgraben/Konrad-Poll Straße
  • Beethovenstraße (Nähe Geschäft Caliskan - nicht im Plan ersichtlich)
  • Ecke Flugfeldstraße/Nikolaus Lenau Gasse (nicht im Plan ersichtlich)

Gainfarn

  • Oberkirchengasse (bei der großen Linde)
  • Bachlauf zwischen Grafgasse und Ganslplatz
  • Unterer Friedmannpark
  • Hauptstraße (beim Eingang zum Friedmannpark)
  • Wasserleitungsgasse/Schillergasse
  • Kottingbrunner Straße beim Wasserleitungsweg
  • Brunngasse/Zeiselgasse
  • Steinplatte
  • Steinbruchgasse
  • Friedhof Gainfarn – Parkplatz
  • Spitalgasse/Agrarweg
  • Johannesgasse/Agrarweg
  • Merkensteinerstraße – Waldrand/Parkplatz
  • Schloßpark Gainfarn – Capitulare Garten
  • Ecke Gmöselweg/Großauer Str.
  • Am Felde (beim Spielplatz)
  • Kottingbrunner Straße 46 (Nahe der Kreuzung)
  • Ecke Gerichtsweg/Kindergarten Gerichtsweg
  • Franz Prendinger-Straße

Großau (nicht im Plan ersichtlich)

  • Schulgasse beim Park
  • Obere Flurgasse
  • Haidlhof

Ein herzliches Dankeschön an alle, die diese Maßnahme bereits annehmen.

Da es aber in dieser Angelegenheit auf jeden Einzelnen ankommt und die Automaten leider nicht überall aufgestellt werden können, wird jeder Hundehalter um Mithilfe ersucht um ein konfliktfreies Zusammenleben mit unseren vierbeinigen Freunden gewährleisten zu können.
Erhältlich sind die Beutel übrigens auch kostenlos in der Bürgerservicestelle im Erdgeschoß des Rathauses.

Es sei in diesem Zusammenhang noch erinnert, dass Hunde an öffentlichen Orten laut Gesetz an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden müssen. Informationen über Hundeabrichtekurse finden Sie übrigens unter www.oegv-bad-voeslau.at.