Grundversorgung für Flüchtlinge aus der Ukraine
Personen, die vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet sind und in NÖ Aufnahme gefunden haben, können durch Ausfüllen eines Erhebungsblattes um Grundversorgung ansuchen.
Dafür notwendig:
- ein Hauptwohnsitz in NÖ (in unserem Fall in Bad Vöslau)
- und ein inländisches Bankkonto (es ist auch ein inländisches Bankkonto einer Vertrauensperson möglich).