Antrag auf Förderung des Mittagessen
Aufgrund der Preissteigerung des Mittagsessens in den Einrichtungen startet die Stadtgemeinde mit 1. April 2023 eine Förderung der konsumierten Essen. Sie können mittels Antragsformulars rückwirkend für drei Monate ansuchen. Über diesen Antrag ist eine Subventionierung bis zu 60% des konsumierten Essens möglich, wenn gewisse Bedingungen bezüglich Familiengröße und Familiennettoeinkommen erfüllt werden. Diese Ermäßigungen werden nach dem so genannten „gewichteten Pro-Kopf-Einkommen“ berechnet. Die Förderung beträgt je nach Ergebnis dieser Berechnung eine Rückzahlung der konsumierten Essen in Höhe zwischen 30 und 60 % der bezahlten Essensbeiträge. Fördersummen unter € 10,- kommen aber nicht zur Auszahlung.