Subventionsansuchen für Vereine (Kleinbus)

Förderrichtlinien

  • Örtliche Vereine (Sitz und Tätigkeit in Bad Vöslau) können um Subvention ansuchen, wenn ihnen Kosten durch das Ausleihen eines Kleinbusses (Neunsitzer) zur Ausübung der Vereinstätigkeit entstehen.
  • Der Bus muss bei einem gewerblichen Anbieter in Österreich ausgeliehen werden, eine Rechnung ist vorzulegen.
  • Die Förderung beträgt 50 % des Bruttobetrages der Rechnung. Als Obergrenze der Förderung („Deckel“) gilt eine Summe von € 300,- pro Ausleih-Vorgang. Der Ausleih-Vorgang definiert sich durch einen zeitlich zusammenhängenden Zeitraum, in dem ein Bus angemietet wurde (z.B.: übers Wochenende vom 17. bis 19. Februar). Die Obergrenze gilt jedoch nicht für Kinder- und Jugendgruppen (unter 18 Jahre), diese werden mit 50% der vollen Rechnungssumme gefördert.
  • Für die Förderung ist das Antragsformular auszufüllen und eine Kopie oder Scan der Rechnung zu übermitteln. Das Formular kann per Post oder Email an die Stadtgemeinde übermittelt werden.
  • Eine Förderung ist immer nur in jenem Kalenderjahr möglich, in dem der Ausleih-Vorgang erfolgte.
  • Die Förderung kann nur per Banküberweisung auf ein vom Antragsteller bekannt gegebenes Konto erfolgen.
  • Die Förderrichtlinien werden als Grundsatzbeschluss vom Gemeinderat beschlossen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.