1. Nachtrags-Voranschlag 2021
Der Entwurf des Nachtrags-Voranschlages 2021 liegt zwei Wochen in der Zeit vom
30.8.2021 bis 13.9.2021
während der Amtsstunden beim Stadtamt, Finanzverwaltung, 2. Stock zur allgemeinen Einsicht auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen dazu beim Stadtamt schriftlich eingebracht werden.
Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den Nachtragshaushaltsbeschluss und den 1. Nachtrags-Voranschlag findet am Donnerstag den 23.9.2021 um 19:00 Uhr im Kursalon statt.
Bad Vöslau, am 26.8.2021
Der Bürgermeister
DI Christoph Prinz