1. Nachtrags-Voranschlag 2021

Der Entwurf des Nachtrags-Voranschlages 2021 liegt zwei Wochen in der Zeit vom

30.8.2021 bis 13.9.2021

während der Amtsstunden beim Stadtamt, Finanzverwaltung, 2. Stock zur allgemeinen Ein­sicht auf. Während dieser Zeit können Stellungnahmen dazu beim Stadtamt schriftlich einge­bracht werden.

Die öffentliche Sitzung des Gemeinderates über den Nachtragshaushaltsbeschluss und den 1. Nachtrags-Voranschlag findet am Donnerstag den 23.9.2021 um 19:00 Uhr im Kursalon statt.

Bad Vöslau, am 26.8.2021
Der Bürgermeister
DI Christoph Prinz