Rechnungsabschluss 2019
Der Rechungsabschluss der Stadtgemeinde Bad Vöslau für das Rechnungsjahr 2019 liegt gemäß § 83, Abs. 2., der NÖ Gemeindeordnung im Stadtamt Bad Vöslau, Finanzverwaltung, vom 9.3.2020 bis 20.3.2020 zur öffentlichen Einsicht auf.
Innerhalb der Auflagefrist steht es jedem Gemeindemitglied frei, gegen den Rechnungsabschluss 2019 beim Stadtamt schriftliche Stellungnahmen einzubringen.