Staatsbürgerschaftsnachweis

Unabhängig vom Wohnort ist jedes Standesamt/jeder Standesamtsverband einer österreichischen Gemeinde für die Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen zuständig.

  • Der Antrag auf Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist ab Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr) persönlich zu stellen.
  • Sollte Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, können Sie auch einen Bevollmächtigten mit der Antragstellung beauftragen. Der Bevollmächtigte benötigt neben den erforderlichen Unterlagen auch Ihre schriftliche Vollmacht, sowie einen Lichtbildausweis. (Zusätzliche Gebühr für Vollmacht € 3,90)
  • Bei der Antragstellung sind alle Urkunden, welche die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Abstammung beweisen können, vorzulegen.
  • Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis von der jeweiligen österreichischen Vertretungsbehörde.