Änderung Flächenwidmungs- und Bebauungsplan

Die Stadtgemeinde Bad Vöslau beabsichtigt den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan in einigen Punkten abzuändern bzw. anzupassen.
In die Änderungsunterlagen kann jedermann, während der 6-wöchige Auflagefrist (21. März 2023 bis 02. Mai 2023), im Bauamt der Stadtgemeinde Bad Vöslau Einsicht nehmen und auch eine Stellungnahme zu den Änderungspunkten abgeben.

Hier finden Sie die Unterlagen